20.07.2009
Das "öffentliche Gelöbnis" nicht öffentlich
Das nun vom Oberverwaltungsgericht bestätigte Demonstrationsverbot rund um das Aufmarschgebiet von 400 gelöbniswilligen Rekruten markiert eine weitere Stufe im Demokratie- und Bürgerrechtsabbau. Den Protestierenden gegen das militaristische Spektakel wird so jede Möglichkeit verwehrt, legal in räumlicher Nähe zu dem Protestobjekt zu demonstrieren. Gerade dies ist jedoch, auch nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts im sog. Brokdorf-Urteil, ein essentieller Bestandteil des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit.
Zur Durchsetzung des militaristischen Ramba-Zambas zu Ehren einer nun weltweit operierenden Interventionsarmee werden wie jedes Jahr hunderte Polizistinnen und Polizisten sowie Feldjäger im Einsatz sein. Das Areal um den Reichstag ist bereits seit Tagen weiträumig für die Öffentlichkeit kaum bis gar nicht zugänglich. Während die Öffentlichkeit den militaristischen Budenzauber und dessen Auswirkungen ertragen muss, sind den Rekruten und den Gästen des Gelöbnisses Kritik an der Bundeswehr und den militaristischen Ritualen zur Glorifizierung und Verherrlichung des Soldatentums offensichtlich nicht zumutbar.
Auch meine angemeldete Kundgebung unter dem Motto: „Versammlungsrecht verteidigen – Einschränkungen nicht hinnehmen!“ auf der Südseite des Hauptbahnhofes von der Berliner Versammlungsbehörde nicht genehmigt worden. Angeblich sei die öffentliche Sicherheit durch einen angemeldeten Lautsprecherwagen gefährdet. Wegen der örtlichen Nähe des Hauptbahnhofes zum Ort des öffentlichen Gelöbnisses der Bundeswehr so wie der baulichen Gegebenheiten wäre ein ungehindertes Ausbreiten von Schallwellen und damit Störungen möglich.
Ich protestiere energisch gegen jede Form der Einschränkung des Versammlungsrechtes.